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Damit es mit dem Nachbarn klappt - der eigene Stellplatz für das Auto

Grundsätzlich ist die Errichtung eines Carports auf dem eigenen Grundstück in den meisten Fällen eine einfache Sache. Allerdings sollte, wie bei allen Dingen im nachbarschaftlichen Zusammenleben darauf geachtet werden, dass der Nachbar nicht gestört wird. Was es zwischenmenschlich und rechtlich zu beachten gilt, erläutert der folgende Artikel. 

Gute Nachbarschaft - geplante Baumaßnahme mit dem Nachbarn besprechen

Um sich abzusichern ist es ratsam zu wissen, wie die Nachbarn zu der geplanten Baumaßnahme stehen. Es lohnt sich daher, in der Planungsphase die Meinung der direkten Nachbarn einzuholen. Ärger kann am ehesten abgewendet werden, wenn der Nachbar seine Zustimmung zum Carportbau gegeben hat. Da es in der Natur des Menschen liegt, gelegentlich seine Meinung zu ändern, ist es empfehlenswert sich die Einwilligung des Nachbarn gleich schriftlich geben zu lassen.


Grenzen einhalten - die baurechtliche Seite der guten Nachbarschaft

Im Regelfall ist für den grenznahen Carportbau, sofern eine Länge von 9 Metern und eine Höhe von 3 Metern nicht überschritten wird, keine Genehmigung des Nachbarn notwendig. Um des lieben Friedens willen, sollte eine solche aber wie erwähnt, grundsätzlich angestrebt werden. Geht der Carport allerdings über diese Maße hinaus, ist eine Genehmigung des Nachbarn von Nöten. Dabei sollte beachtet werden, dass beispielsweise bei Eckgrundstücken, auch die Kommune, die Gemeinde, die Stadt, das Land, der Bund oder der Fiskus als Nachbar angesehen werden müssen. In diesen Fällen ist eine solche Genehmigung vom Nachbarn auch nicht mehr formlos möglich, sondern muss im Baulastenverzeichnis beurkundet werden. Da die Bestimmungen zur Grenzbebauung Sache der Kommunen ist, kann es zu abweichenden Bestimmungen in unterschiedlichen Städten kommen. Daher sollte der Carportbauherr sich beim Bauordnungsamt informieren, woran er sich im speziellen Fall zu halten hat. 


Bauliche Veränderungen durch den Carportanbau

Beim Anbau von Carports oder Überdachungen direkt am Hauptgebäude, wird streng genommen das vorhandene Gebäude verändert. Schließlich muss die Gebäudewand nicht unerhebliche Lasten des Anbaus tragen können. Zudem vergrößert sich mit einem Anbau die Fläche und das Volumen des Ausgangsgebäudes. Ist die zulässige, bebaubare Grundstücksfläche bereits erreicht, so wird möglicherweise eine Baugenehmigung verweigert. Es ist daher ratsam, eine Überprüfung der Bebauungsmöglichkeiten auf dem Grundstück durchzuführen. Gegebenenfalls ist es möglich, den Carport als freistehendes Bauwerk zu errichten und dafür die Baugenehmigung zu beantragen. Allerdings werden Anbauten für Carports je nach örtlicher Bauordnung, Bebauungsplan und Gegebenheiten relativ unproblematisch genehmigt. 


Mindestabstand zur Grenze des Nachbarn bzw. Grenzbebauung

Grundsätzlich muss beim Bau an allen Grundstücksseiten ein Mindestabstand, eine sogenannte Abstandsfläche, zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Diese Abstandsfläche richtet sich nach der Wandhöhe des Bauwerks. Die Abstandsflächen werden in den Bauordnungen über bestimmte Quoten geregelt. Ebenfalls zu beachten ist der Bebauungsplan der Kommune, welcher einen geringeren Grenzabstand zulassen oder auch gänzlich Nebengebäude verbieten kann. Auskünfte erteilt das zuständige Bauamt. Dort erfährt der zukünftige Bauherr auch, ob es eventuell für sein Vorhaben eine Ausnahme- oder Sondergenehmigung geben könnte, sofern er von den Abstandsflächenvorschriften abzuweichen gedenkt. 


Gute Nachbarschaft - die Voraussetzungen 

Wenn ein Grundstückseigentümer nah an der Grenze des Nachbarn bauen möchte, so sollte er beachten, dass es in Wänden, die zum Nachbarn zeigen, keine Öffnungen geben darf. Zudem sollte man nicht nur die rechtlichen Vorschriften beachten, damit die Baubehörden nicht einen Abriss anordnen kann, sondern auch, dass bei einer Missachtung auch Ärger mit dem Nachbarn, der auf einen Rückbau bestehen könnte, vorprogrammiert ist. Im Sinne einer guten Nachbarschaft sollte der Bauherr also kompromissbereit sein und sich mit seinen direkten Nachbarn kurzschließen.


Fazit

Ein Carport zu errichten ist eine einfache Angelegenheit, damit in Ruhe und Frieden leben zu können hingegen benötigt einige Vorbereitungen. Um mit dem Stellplatz für den eigenen Wagen nicht nur der ärgerlichen Parkplatzsuche zu entgehen, sondern sowohl mit den Behörden konform zu gehen, als auch mit den Nachbarn ein gutes Verhältnis zu behalten, ist es notwendig bei der Wahl des Standplatzes für den Autounterstand sorgfältig alle Für und Wider abzuwägen. Wer alle Bedingungen erfüllen kann, ist in der glücklichen Lage, auch in Zukunft in nachbarschaftlicher Harmonie zu wohnen und einen sicheren Platz für sein Auto zu besitzen.

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