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Titelbild: (Romolo Tavani/Shutterstock)

In Deutschland benötigt jeder grundsätzlich erst einmal eine Baugenehmigung, wenn er bauliche Veränderungen auf seinem Grund und Boden vornehmen möchte. Einige Bundesländer jedoch haben die Bestimmungen vereinfacht und erlauben die Errichtung eines Carports unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne vorherige Baugenehmigung. Alles zum Thema "Brandenburg Carport Baugenehmigung" finden Sie hier.

Carport Baugenehmigung Brandenburg - Das sollten Sie wissen

In der Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) werden durch den Paragrafen 55 die Ausnahmen zur Genehmigungspflicht geregelt. Um Kosten und Arbeitsaufwand in den Ämtern einzusparen, können je nach Art, Größe und Lage bestimmte Vorhaben genehmigungsfrei sein. So gelten diese Ausnahmen zur Genehmigungspflicht nur für selbstständige Einzelvorhaben. Sollte das Bauvorhaben aber als Bestandteil eines umfangreicheren Gesamtvorhabens geplant sein, so benötigen Sie für alle zusammen immer eine Baugenehmigung. Ebenso ist der Standort für ein genehmigungsfreies Vorhaben wichtig. Es wird unterschieden in Innen- oder Außenbereichen oder ob Sie das Carport in einem Gebiet mit Bebauungsplan oder einem Wochenendgrundstück errichten möchten. Bei Unsicherheiten fragen Sie einfach beim zuständigen Bauamt nach den geltenden Bedingungen für eine Carport Baugenehmigung Brandenburg. 


Genehmigungsfrei ein Carport bauen

Es gilt in Brandenburg: Ein Carport Baugenehmigung ist nicht erforderlich, wenn folgende Anforderungen erfüllt werden

  1. Die Anforderungen an den Stellplatz sind:
    • eine Mindestgröße (Breite) muss vorhanden sein von 2,30 Meter für Carports ohne Wände und 2,40 Meter für Carports mit nur einer Seitenwand
    • eine Mindestgröße der Stellplatz-Tiefe (Länge) von 5,00 Metern
    • einen Mindestabstand zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche oder Straßen und des Carports (Zufahrt) von 3 Metern muss vorhanden sein 
  2. Die Anforderungen an die geltende Grenzbebauung müssen beachtet werden:
    • 9 Meter an einer Grundstücksgrenze
    • 15 Meter insgesamt an allen Grenzen
    • die Gebäudehöhe darf an der höchsten Stelle maximal 3 Meter betragen
    • bei höheren Carports muss es mindestens 3 Meter vom Nachbargrundstück entfernt gebaut werden

Bitte beachten Sie, dass sich die Bestimmungen jederzeit ändern können. Daher sollten Sie auch bei der Einhaltung der vorab aufgeführten Anforderungen vor dem Baubeginn Ihres Carports beim zuständigen Bauamt nachfragen, ob der Bau genehmigungsfrei ist. So ersparen Sie sich eventuell Ärger und zusätzliche Kosten durch den Umbau oder Rückbau des Carports.


Was Sie weiterhin beachten sollten

Auch wenn Sie für Ihren Bau eine Carport Baugenehmigung Brandenburg nicht benötigen, so bedeutet es nicht, dass Sie ganz ohne Beachtung von Bestimmungen errichten dürfen, denn die Genehmigungsfreiheit bezieht sich nicht auf die anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie:

  • der Festsetzung in den örtlichen Bebauungsplänen
  • der Brandenburgischen Bauordnung
  • weiteren möglichen Fachgesetzen
  • den örtlichen Bauvorschriften
  • dem Baugesetzbuch

Es müssen in Brandenburg auch weitere Zustimmungen vom Bauherr selbstständig beachtet und gegebenenfalls eingeholt werden:

  • das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz
  • das Brandenburgische Naturschutzgesetz

Hier können Ihnen die zuständigen Bauaufsichtsbehörden Auskunft darüber geben, ob eine dieser Zustimmungen für Sie in Betracht kommt. Bitte beachten Sie: Diese Zustimmungen gelten auch für eigentlich genehmigungs- und anzeigefreien Bauvorhaben!

Die notwendigen Unterlagen für einen Bauantrag

Sollten Sie die vorab aufgeführten Voraussetzungen in Größe oder Lage für den Bau eines Carports nicht einhalten können, so kann das Bauvorhaben nicht verfahrensfrei abgearbeitet werden und Sie benötigen somit eine Baugenehmigung. Diese können Sie bei dem zuständigen Bauamt beantragen. In der Regel ist das Bauamt bei dem hiesigen Gemeindeamt oder dem Rat der Stadt ansässig. Die folgenden Unterlagen müssen Sie für einen Bauantrag mindestens vorlegen: 

  • den ausgefüllten amtlichen Bauantrag, vorab erhältlich im Bauamt oder per Internet
  • eine genaue Baubeschreibung mit Skizzen und statischen Berechnungen
  • die Flurkarte, erhältlich bei der zuständigen Gemeinde
  • einen Bebauungsplan, falls vorhanden
  • den Lageplan für das Bauvorhaben


Da sich die erforderlichen Unterlagen von Gemeinde zu Gemeinde ändern können, tun Sie gut daran, sich im Vorfeld telefonisch oder per Internetkontakt beim zuständigen Bauamt zu erkundigen, welche Unterlagen und in wie vielen Ausführungen Sie letztendlich für einen Bauantrag benötigen. Gleichzeitig kann man Ihnen hier auch sagen, ob Ihr Bauvorhaben eventuell verfahrensfrei, also ohne eine Baugenehmigung errichtet werden kann. 

Fazit für eine Carport Baugenehmigung für das Land Brandenburg

Unter Umständen ist der Bau eines Carports im Land Brandenburg ohne behördliche Genehmigung möglich, wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden können. Dennoch ist der Bauherr selbst dafür zuständig, die sonstigen Bestimmungen für eine bauliche Maßnahme auf dem eigenen Grundstück einzuhalten.

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