Wann wird keine Carport Baugenehmigung in Baden-Württemberg benötigt?
Laut der Landesbauordnung ( § 50 Abs. 1) zählen Carports im Innenbereich bis 30 m2 Bruttorauminhalt und im Außenbereich bis 20 Kubikmeter Bruttorauminhalt als sogenanntes verfahrensfreies Vorhaben und können somit genehmigungsfrei aufgestellt werden, sofern auf die zulässige Grenzbebauung von maximal 9 laufenden Metern auf einer Grenze und 15 laufende Meter auf 2 Grenzen eingehalten werden. Auch wenn in diesen Fällen eine Baden-Württemberg Carport Baugenehmigung oder ein Kenntnisgabeverfahren nicht erforderlich ist, sind Sie als Bauherr jedoch dennoch dazu verpflichtet, in Eigenverantwortung zu prüfen, ob Ihr Vorhaben den genehmigungspflichtigen Vorhaben der öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen und wie geplant umgesetzt werden darf. Jede Kommune und Gemeinde kann in ihrer Satzung bestimmen, dass der Bau eines Carports selbst zwar verfahrensfrei ist, jedoch trotzdem eine Kenntnisgabeverfahren nach Paragraf 51 der Landesbauordnung durchgeführt werden muss. Fragen Sie daher im Zweifel die zuständige Gemeinde oder das jeweils verantwortliche Bauamt.
Baden-Württemberg Carport Baugenehmigung - Das müssen Sie beachten
Da sich die Bausatzungsverordnungen der einzelnen Kommunen jederzeit ändern können, sollten Sie vor dem Baubeginn eines Carports trotz Einhaltung der hier aufgeführten Bedingungen der Verfahrensfreiheit beim zuständigen Bauamt nachfragen. Außerdem müssen natürlich auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben die geltenden Bestimmungen wie Brandschutzvorschriften oder Einhaltung der Abstandsflächen beachtet werden. Ebenso müssen die Vorschriften der Landesbauordnung und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten und sonstige Vorschriften wie Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebietsbestimmungen oder eventuelle Denkmalschutzbestimmungen beachtet werden.
Eine Carport Baugenehmigung in Baden-Württemberg beantragen
Falls Sie doch eine Baugenehmigung für Ihr geplantes Carport beantragen müssen, so können Sie sich an die zuständige Gemeinde oder das jeweilige Bauamtwenden. Außerdem können Sie den Bauantrag über das Internet stellen. Nutzen Sie hierfür einfach den Vordruck "Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren", der auch in den Gemeinden ausliegt. Zusätzlich wird zeitgleich auch der gewissenhaft ausgefüllte Erhebungsbogen für die Statistik benötigt. Sie müssen den Bauantrag in mehrfacher Ausfertigung mit den Bauvorlagen einreichen.
Alle benötigten Unterlagen im Überblick:
- Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
- Lageplan
- eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung. Nutzen Sie dafür das Formular "Baubeschreibung".
- Die Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Die technischen Angaben zu Feuerungsanlagen, sofern erforderlich. Nutzen Sie auch hier das dafür vorgesehene Formular.
- Den Erhebungsbogen für die Statistik in zweifacher Ausfertigung
Alle Unterlagen zum Bau eines Carports müssen in zweifacher Ausfertigung bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. Hat das verantwortliche Bauamt seinen Sitz jedoch nicht in der jeweiligen Gemeinde, so ist eine dreifache Ausfertigung der Bauunterlagen von Nöten. Die Gemeinde leitet Ihren Bauantrag dann einen an die zuständige Baurechtsbehörde weiter. Bei unvollständigen Bauvorlagen verzögert sich der Vorgang, da das Bauamt die Ergänzungen erst bei Ihnen anfordern muss. Sobald alle Bauvorlagen vollständig sind, werden Sie schriftlich über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Entscheidung informiert. Eine Entscheidung kann folgendermaßen ausfallen:
- die Baugenehmigung wird erteilt
- die Baugenehmigung wird nur mit bestimmten Auflagen erteilt
- die Baugenehmigung wird abgelehnt.
Auf jeden Fall können sie mit dem Bau des Carports erst beginnen, wenn das zuständige Bauamt Ihnen die Baugenehmigung erteilt hat und Sie den Baufreigabeschein, den sogenannten "Roten Punkt", zugeschickt bekommen haben.
Wenn Sie sich die behördlichen Gänge ersparen möchten, dann können Sie auch, beim kauf eines Carports, unseren Bauantragsservice optional hinzubuchen.
Dadurch ersparen Sie sich die lästige Rennerei und Zeit, da sich die qualifizierten Mitarbeiter um alles Notwendige kümmern.
Fazit
Eine Carport Baugenehmigung Baden-Württemberg gilt unter bestimmten Bedingungen als verfahrensfrei und bedarf in diesen Fällen keiner behördlichen Zustimmung. Jedoch auch ohne die Notwendigkeit einer Baugenehmigung müssen Sie auf die geltenden Bestimmungen und die Vorschriften der Landesbauordnung achten und diese gewissenhaft einhalten. Wenn Sie diese Bestimmungen nicht einhalten möchten oder können, müssen Sie beim zuständigen Bauamt bzw. der jeweiligen Gemeinde oder Kommune eine Baugenehmigung beantragen oder diese einfach von einem Webservice managen lassen. So kommen Sie auf schnellem Wege und ohne Probleme zu Ihrer notwendigen Baugenehmigung für Ihr Carport.