25 Jahre Erfahrung, 10.000+ Kunden: TV-Präsenz bei VOX, RTL & Pro7

Titelbild: (Soalrterrassen & Carportwerk GmbH)

Rechtliche Aspekte bei der Pflege eines Gründachs

Haus- und Grundstückseigentümer, die ihre Immobilien oder ihren Carport mit einem Gründach versehen haben, fragen sich oft, ob sie diese Dachbegrünung pflegen müssen. Im Rahmen der Beantwortung dieser Frage sind im Prinzip zwei Aspekte zu berücksichtigen, nämlich gärtnerische als auch rechtliche Aspekte.

Pflicht zur Errichtung eines Gründachs 

Die Baugenehmigung für Ihren Carport kann beispielsweise die Nebenbestimmung enthalten, das Dach Ihres Carports mit einer Dachbegrünung zu versehen. Die einschlägigen Landesbauordnungen ermächtigen im Regelfall die Kommunen, eine solche Festsetzung in ihren Bebauungsplan zu übernehmen. Die einzelne Gemeinde kann von dieser Ermächtigung Gebrauch machen; sie muss es aber nicht. Hat sie hiervon Gebrauch gemacht, dann wird die entsprechende Baugenehmigung eine derartige Nebenbestimmung meist in Form einer Auflage vorsehen. Wenn Sie dann von der Ihnen erteilten Baugenehmigung Gebrauch machen, müssen Sie das Dach Ihres Carports mit einer Dachbegrünung versehen. An die Art der Begrünung dürfen natürlich keine überspannten Forderungen gestellt werden, da hier u. a. auf die Statik eines Carports und die mit einer Dachbegrünung verbundenen Kosten Rücksicht zu nehmen ist. Dies gebietet bereits der öffentlich-rechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

 

Der Umgang mit der Dachbegrünung

Ist solch eine Dachbegrünung im Rahmen der baulichen Maßnahme eines Carports verwirklicht, stellt sich für Sie möglicherweise die Frage, ob für Sie die rechtliche Verpflichtung besteht, diese Dachbegrünung zu pflegen. Hierzu muss man bedenken, dass gemeindliche Festlegungen zur Begrünung baulicher Anlagen in dem Bebauungsplan als Satzung festgeschrieben werden. Die Satzung in Verbindung mit der jeweiligen Landesbauordnung stellt somit die Rechtsgrundlage für die Nebenbestimmung zur Baugenehmigung dar. Der Baugenehmigung bzw. der Auflage zur Dachbegrünung als belastender Teil dieser Baugenehmigung kommt eine materiell rechtliche Bindungswirkung zu. Dies bedeutet, dass Sie bei der Errichtung einer baulichen Anlage diese Auflage zwingend umzusetzen haben. Doch alleine damit erschöpft sich die materiell rechtliche Bindungswirkung noch nicht. Sie dürfen natürlich auch nicht nachträglich von der Ihnen einmal erteilten Baugenehmigung abweichen. Das würden Sie beispielsweise, wenn Sie nachträglich das Carport Gründach beseitigen würden. Die Auflage muss also stets umgesetzt bleiben. Die Dachbegrünung muss daher als solche jederzeit erkennbar sein und zugleich ihre gestalterische Funktion erfüllen. Dies impliziert auf der anderen Seite eine hinreichende Pflege dieser Dachbegrünung. Ist die Pflege zum Beispiel derart mangelhaft, dass die Dachbegrünung auf Ihrem Carport nicht mehr als solche zu erkennen ist oder ihre gestalterische Funktion nicht mehr erfüllt, haben Sie im Prinzip im Nachhinein gegen die Auflage zur Errichtung eines Gründachs verstoßen. Unter Berücksichtigung des Vorstehenden ist die Frage, ob Sie ein Gründach pflegen müssen, mit einem klaren Ja zu beantworten. 

 

Sanktionsmöglichkeiten der Baubehörden

Hiervon unabhängig stellt sich die Frage nach dem eventuellen Einschreiten des Bauordnungsamtes, wenn Sie Ihre Dachbegrünung nicht ordnungsgemäß instand halten. Immerhin könnte das zuständige Bauordnungsamt die Auflage zur Dachbegrünung vollstrecken, indem zum Beispiel ein Zwangsgeld gegen Sie angedroht und gegebenenfalls später gegen Sie vollstreckt wird, sofern Sie der Verpflichtung zum Erhalt der Dachbegrünung nicht nachkommen. In Betracht käme auch eine sog. Ersatzvornahme auf Ihre Kosten. Um diese in der Praxis bestehenden Sanktionsmöglichkeiten der Bauordnungsämter von vornherein auszuschließen, sollte die Dachbegrünung Ihres Carports nach normalen Maßstäben gepflegt sein.

 

Die Pflege der Dachbegrünung

Die notwendige Pflege der Dachbegrünung für einen Carport ist zudem leicht zu bewerkstelligen. Da die Dachbegrünung eines Carports ohnehin nur aus niedrig bodendeckenden kleineren Pflanzen besteht, die sich regelmäßig nach dem Anwachsen selbst erhalten, fällt im Prinzip kein großer Pflegeaufwand an. Mitunter sind jährlich nur zwei Kontrollgänge erforderlich, um den Zustand der Dachbegrünung zu kontrollieren. Wenn überhaupt, ist häufig lediglich Fremdbewuchs zu entfernen, um die Dachbegrünung zu erhalten. Als praktisch und sehr pflegeleicht erweisen sich beispielsweise sog. Vegetationsvliese. Diese können ganz leicht auf das Dach des Carports aufgebracht werden. Nach Einbringung einer Substratschicht mit geringen organischen Anteilen sowie einer Bepflanzung mit Sedumsprossen ist die vorgeschriebene Dachbegrünung schnell fertig. Der weitere Vorteil ist der minimale Pflegeaufwand; selbst regelmäßiges Wässern ist nur am Anfang erforderlich. Mit durchschnittlich zwei kleineren Pflegegängen pro Jahr, und zwar regelmäßig im Frühjahr und im Herbst, kommen Sie Ihrer Pflicht zum Erhalt der Dachbegrünung Ihres Carports nach. Nehmen Sie sich also sowohl unter gärtnerischen als auch rechtlichen Aspekten diese Zeit.

Kommentieren
Erfahrungen & Bewertungen zu Solarterrassen & Carportwerk GmbH