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Titelbild: (Soalrterrassen & Carportwerk GmbH)

In diesem Text werden die beiden wichtigsten steuerlichen Aspekte behandelt, die auf künftige Anlagenbetreiber zukommen. Es ist natürlich so, dass es noch viele weitere Regelungen gibt die beachtet werden sollten. Dazu gehört beispielsweise, dass man bestimmte Anlagen steuerlich absetzen kann. Ebenso gehören auch die steuerlichen Abschreibungen für Investitionskredite und Fördermöglichkeiten zu den brisanten Themen mit denen man sich vor dem Bau der Solaranlage auseinandersetzen sollte. Grundsätzlich gilt deswegen die Regel, dass man auf jeden Fall einen fachlich kompetenten Steuerberater zu Rate ziehen sollte wenn man ein Solarterrassendach plant und umsetzen möchte. In diesem Text werden zwei der wichtigeren Themenbereiche einmal ausführlich geschildert. Dazu gehört die Umsatzsteuer, die für Anlagenbetreiber anfallen kann, sowie die Möglichkeit des Einflusses der Anlage auf die Grundsteuer. 

Die Umsatzsteuer - Immer wenn Gewinn erzielt wird

Die Umsatzsteuer ist gerade bei mittelgroßen und größeren Anlagen häufig ein Stolperstein. Denn sobald eine Möglichkeit zur regelmäßigen Erzielung von Gewinnen besteht, muss das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass hier eine Umsatzsteuer anfallen kann. Sie muss aber nicht anfallen, denn gerade Betreiber von kleineren Anlagen können sich hier auf das geltende Umsatzsteuerrecht berufen und die Regelungen für Kleinunternehmer für sich beanspruchen. Das hat aber auch Nachteile, denn in diesem Fall kann man sämtliche Aufwendungen nur ohne Umsatzsteuer ausweisen und zahlt so den Anteil der Umsatzsteuer aus eigener Tasche ohne die Möglichkeit eines Verlustausgleiches. Im Gegensatz hierzu kann der Aufwand für die Verwaltung deutlich höher sein, sollte man auf die Beanspruchung der Regelung verzichten und die Umsatzsteuer regelmäßig abführen wollen. Sollte man sich nicht für den Verzicht auf die Umsatzsteuer entscheiden, dann gilt zu beachten das man mindestens für fünf Jahre der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Zudem gelten noch weitere Aspekte die beachtet werden müssen. Darunter fällt das geltende Gewerberecht, sowie die verschiedenen Möglichkeiten und Verpflichtungen und Chancen die man mit der Führung eines Gewerbes oder Kleingewerbes eingeht. 


Der Einfluss einer Solaranlage auf die Grundsteuer

Die Grundsteuer muss jährlich abgeführt werden und alle Grundbesitzer sind hier in der Pflicht die Zahlungen zu leisten. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach regionalen Gegebenheiten, sowie bestimmten Voraussetzungen und den baulichen Gegebenheiten. Hier ist es so, dass es durchaus sein kann aber nicht muss, dass eine Solaranlage die Höhe der Grundsteuer verändert. Positiv hierbei ist, dass man die höhere Grundsteuer zumindest in Teilen als Betriebsausgabe absetzen kann und so den Verlust minimiert. Die große Ausnahme bildet dabei der Gewerbebetrieb. Ist das Solarterrassendach ein Teil der gewerblichen Einrichtung, so kann hierfür keine höhere Grundsteuer verlangt werden. In diesem Fall ist die Solaranlage ein Teil der betrieblichen Ausrüstung und wird steuerlich auch so behandelt. Problematisch kann es werden, wenn ein Großteil des Stroms nicht dem öffentlichen Netz zufließt sondern privat genutzt wird. Aus diesem Grund ist es immer wichtig einen Zähler einzubauen, der die Einspeisung in das öffentliche Netz und die maximale Leistung der Solaranlage akribisch erfasst und so eine genauen Leistungsüberblick ermöglicht. 


Problematisch ist die Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung

Wer sich für eine Solaranlage entscheidet tut der Umwelt, und der Energieversorgung etwas gutes. Soweit zumindest die Theorie. In der Praxis scheiden sich bei der Abrechnung häufig die Geister. In vielen Fällen, und fast immer wenn eine Einspeisung in das öffentliche Netz stattfindet, muss der Anlagenbetreiber damit rechnen ein Gewerbe anmelden zu müssen. Das ist natürlich eine weitere Belastung, denn gerade private Anwender benötigen hierfür fachliche Beratung und eine helfende Hand die notwendige  Unterlagen erstellen kann, sowie die notwendigen Kenntnisse über die Materie hat. Hier spielt auch die Höhe der Einspeisung eine Rolle. Diese kann gerade beim Energielieferanten Sonne bekanntlich variieren und ist häufig ein Streitpunkt zwischen Besitzern und Finanzämtern. Vertrauen ist zwar gut, aber Kontrolle ist immer besser. Wer mit seiner Anlage auch in das öffentliche Netz einspeisen will, der muss damit rechnen einige zusätzliche Anforderung erfüllen zu müssen. Rein private Nutzer haben es hier deutlich leichter und können zudem auch leichter abrechnen. Hier kommt dann aber zum Tragen, dass in vielen Fällen die Grundsteuer steigt und man die Kosten und Aufwendungen für Reparaturen und weitere Aufwendungen nicht steuerlich absetzen kann.

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