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Titelbild: (Romolo Tavani/Shutterstock)

Wenn Sie in Ihrem Garten einen überdachten Stellplatz für Ihr Fahrzeug planen, sollten Sie wissen, dass auch Carports genau wie zum Beispiel Gartenhäuser grundsätzlich gesehen erst einmal eine Baugenehmigung durch das zuständige Bauamt benötigen. Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch erlaubt der Gesetzgeber eine Lockerung oder sogar die Streichung der Beantragung für einen Carport, wenn man dabei bestimmte Auflagen erfüllt. Welche Bestimmungen für das Bundesland Saarland gelten, erfahren Sie hier.

Wann ist die Saarland Carport Baugenehmigung nicht nötig?

Für viele Carports bzw. Garagen benötigen Sie im Bundesland Saarland keine Baugenehmigung. Die Voraussetzungen dafür sind die strikte Einhaltung aller folgenden Auflagen:

  • Das Bauvorhaben muss mit einer geringen Schwierigkeit eingestuft sein.
  • Es muss allen Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, sofern dieser vorhanden ist.
  • Gibt es keinen Bebauungsplan, kann ein vereinfachtes Bauantragsverfahren in Betracht kommen.
  • Die gesamte Grundfläche (Stellfläche) darf höchstens 36 m² und der Bruttorauminhalt 30m³ betragen.
  • Die Höhe insgesamt darf maximal 3 m betragen.
  • Die mittlere Höhe darf maximal 3,00 m betragen.
  • An einer Grundstücksgrenze darf der Carport maximal 12,00 m Gesamtlänge betragen.
  • Bei Garagen oder überdachten Stellflächen bis 50 m² sind keine Abstandsflächen zu der Grundstücksgrenze zu beachten.

Bauen ohne Baugenehmigung

Wenn Sie für die Errichtung Ihres Carports keine Saarland Carport Baugenehmigung benötigen, so sind Sie als Bauherr dennoch verpflichtet, alle anderen gesetzlich vorgeschriebenen Bauauflagen zu beachten und zu erfüllen. Diese schließen sowohl die Bedingungen für die Grenzbebauung mit ein, als auch eventuell zu beachtende Auflagen für den Umwelt- und Denkmalschutz. Sie als Bauherr stehen im Endeffekt alleine dafür gerade, dass alle Auflagen erfüllt werden. Sollten Sie sich nicht daranhalten und die zuständige Bauaufsichtsbehörde bemerkt dies, so drohen Ihnen derzeit Bußgelder für genehmigungsfreie Vorhaben mindestens von 100 Euro bis 2.500 Euro. Bei Carports, die ohne Baugenehmigung errichtet worden sind oder wesentlich geändert wurden, richtet sich das Bußgeld nach der Größe der Stellfläche berechnet. Bei bis zu 100 m3 bebautem Raum fallen 500 Euro bis 7.500 Euro und bei mehr als 100 m3 bebautem Raum von 1.500 Euro bis 50.000 Euro an Geldstrafe an. Außerdem droht der sofortige Rückbau (Abriss) des zu Unrecht errichteten überdachten Unterstandes für Ihr Fahrzeug. 


Die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung einer Saarland Carport Baugenehmigung

Wenn Sie die oben aufgeführten Auflagen beim Bau Ihres Carports nicht einhalten können, dann benötigen Sie eine Baugenehmigung, die das zuständige Bauamt erteilt. Hierfür benötigen Sie einige Unterlagen, die im Vorfeld eingereicht werden müssen:

  • Die Bauzeichnung, liegt im Idealfall dem Bausatz des Carports bei.
  • Ein Lageplan für den genauen Standort des geplanten Carports.
  • Die Flurkarte, die Sie beim Katasteramt der Gemeinde bekommen können. Diese darf nicht älter als ein halbes Jahr alt sein und im Verhältnis 1:500.
  • Der amtliche Bauantrag, vollständig und gewissenhaft ausgefüllt. Dieser ist im Bauamt oder als PDF Datei im Internet als Download erhältlich.
  • Die Baubeschreibung plus voraussichtlich entstehende Kosten.
  • Das Bauvorhaben entspricht dem Bebauungsplan und widerspricht nicht seinen Festsetzungen.

Je nach Wohnort und den dort geforderten Auflagen werden außerdem noch folgende Unterlagen benötigt:

  • Die persönlichen Angaben der angrenzenden Nachbarschaft (Name sowie Adresse und Flurstück).

Der einfache Weg zu einer Carport Baugenehmigung Saarland 

Die für den jeweiligen Wohnort geltenden Bestimmungen können voneinander abweichen und sind für manchen Bauherrn verwirrend. Aber es gibt auch einen recht einfachen und schnellen Weg, wie Sie an eine Baugenehmigung kommen. Wir von Easycarport bieten beim Kauf eines solchen Stellplatzes auch auf Wunsch den Service an, in Ihrem Namen die Baugenehmigung zu beantragen. Dies geschieht ganz unproblematisch und zeitnah, sobald Sie die geforderten Unterlagen bereitstellen können. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Wir wissen genau, ob Sie eine Baugenehmigung für den jeweiligen Carport benötigen und wenn ja, welche Unterlagen von dem für Sie zuständigen Bauamt überhaupt verlangt werden. Und Sie haben den Kopf frei und ersparen sich den Weg zum Bauamt. 


Fazit für die Carport Baugenehmigung Saarland

Ein Carport ist eine feine Sache und trägt maßgeblich zum Werterhalt Ihres Fahrzeuges bei. Grundsätzlich gesehen ist der Bau dieses überdachten Stellplatzes zwar eine bauliche Maßnahme und bedarf einer Baugenehmigung, jedoch hat das Bundesland Saarland die Verordnung entschärft und erlaubt den Bau eines Carports unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne die vorherige Einholung einer Baugenehmigung. Sollten Sie dennoch eine benötigen, so können wir von Easycarport Ihr Onlinehändler für Carports bei der Beantragung einer Baugenehmigung hilfreich zur Seite stehen.

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