Wann brauchen Sie keine Rheinland-Pfalz Carport Baugenehmigung?
Nachstehend sind einige Beispiele für Bauvorhaben aufgeführt, für die Sie keine Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz benötigen:
- Steht der Carport mit dem Giebel zu einer Grundstücksgrenze, so darf er eine Höhe von 4 m über dem Boden nicht überschreiten.
- Das Dach zu der Grundstücksgrenze darf nicht mehr als 45° geneigt ist.
- An allen anliegenden Grundstücksgrenzen zusammen darf eine Länge von 18 m nicht überschritten werden.
- An einer Grundstücksgrenze darf der Carport nicht länger als 12 m werden.
- Der Carport muss in einem Abstand von mindestens 3 m zur nächsten Grundstücksgrenze errichtet werden.
- Die mittlere und damit größte Wandhöhe von 3,20 m darf über der Geländeoberfläche nicht überschritten werden.
- Die gesamte Stellfläche des Carports darf nicht mehr als 50 m² an Grundfläche aufweisen.
Das Nachbarschaftsrecht in Rheinland-Pfalz
Als Nachbarn gelten die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Bei der Beantragung einer Baugenehmigung für ein Carport müssen Sie als Bauherr in Rheinland-Pfalz die Nachbarinnen und Nachbarn über Ihr Vorhaben informieren und ihnen den Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorlegen, sofern es Abweichungen von den landesüblichen Bestimmungen zu dem genehmigungsfreien Bauen gibt. Die Unterschrift gilt dann als Zustimmung und verhindert nachträgliche Beschwerden oder Anzeigen. Wird eine Unterschrift nicht erteilt, so müssen Sie dies der Bauaufsichtsbehörde mit Angabe der Gründe mitteilen. Die Bauaufsichtsbehörde, die ja auch zum Schutz nachbarlicher Interessen entscheidet, wird sich dann mit den Nachbarinnen und Nachbarn in Verbindung setzen. Diese können dann innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe und Zustellung der Mitteilung auf Wunsch schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen oder sonstige Einwendungen erheben. Können Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer der angrenzenden Nachbargrundstücke nicht erreichen oder ermitteln, so sollten Sie auch dies dem Bauamt mitteilen.
Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz - Das sollten Sie beachten
Auch wenn Sie die oben aufgeführten Bedingungen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz erfüllen und somit für den Bau Ihres Carports eigentlich keine Baugenehmigung benötigen, so kann es dennoch sein, dass Sie wegen anderer baulicher Bestimmungen eine Genehmigung benötigen. Darunter fallen zum Beispiel das Denkmalschutzgesetz, das Landesnaturschutzgesetz sowie das Landeswassergesetz oder weitere Auflagen von Gemeinden und Städten. Um sicherzugehen, dass Sie versehentlich keine Auflage verletzen, ist es sinnvoll, sich bereits bei der Planung des überdachten Stellplatzes an das Bauamt oder die Bauaufsichtsbehörde zu wenden.
Eine Carport Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz beantragen
Sollten Sie eine Baugenehmigung (Bauantrag) für den Aufbau eines Carports benötigen, so müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Gemeindeverwaltung stellen. Dafür benötigen Sie den gewissenhaft und vollständig ausgefüllten Bauantrag und einige weitere Unterlagen. Welche Unterlagen genau benötigt werden, variiert von Gemeinde zu Gemeinde und sollte deshalb bei der Gemeinde nachgefragt werden. Dort ist auch der Bauantrag erhältlich. Die Bauaufsichtsbehörde muss dann binnen 10 Tagen prüfen, ob mit dem Bau des Carports alle baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese zeitnah nachzureichen. Erfolgt dies nicht in einer angemessenen und vorgegebenen Frist, so gilt der Antrag als zurückgenommen. Wer das Verfahren so einfach und schnell wie möglich hinter sich bringen möchte, sollte die Hilfe eines Fachmannes in Anspruch nehmen. Bei Easycarport wird auf Wunsch beim Kauf eines Carports der Service der Beantragung der Baugenehmigung gleich mitgeliefert, sofern diese überhaupt benötigt wird. So können sie sich Zeit und die lästigen Behördengänge ersparen.
Fazit zur Carport Baugenehmigung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz
Wie überall in Deutschland gilt auch hier, dass das nachträgliche Errichten eines überdachten Stellplatzes für Ihr Auto eine bauliche Maßnahme darstellt und daher im Grunde genommen einer Baugenehmigung bedarf. Jedoch hat auch Rheinland-Pfalz seine Bestimmungen vereinfacht und erlaubt das Bauen eines Carports unter bestimmten Auflagen auch ohne vorhergehende Genehmigung durch das Bauamt. Um den Vorgang einer Beantragung zu vereinfachen, können Sie sich bei Easycarport, Ihrem Händler für Carports im Internet, unseren Bauantragsservice zum Carport mit kaufen. So bleibt Ihnen Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben.