Richtlinien für eine Carport Baugenehmigung Bremen
Es müssen sowohl das Landesrecht als auch das Recht von den einzelnen Städten und Kommunen eingehalten werden, wenn Sie eine Carport Baugenehmigung in Bremen erhalten möchten. Ein Carport als Anbau direkt an das Haus wird als Erweiterung des Hauses angesehen und bedarf besonderer Vorschriften, wie zum Beispiel an den Brandschutz. Im Allgemeinen sagt das Landesrecht Bremen aus, dass ein frei stehender Carport in Bremen unter Umständen keine Baugenehmigung benötigt. Voraussetzungen sind jedoch, dass der Carport nicht zu groß und zu lang sein darf. Die Größen des baugenehmigungsfreien Carports variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Um in Bremen um eine Baugenehmigung herum zu kommen, darf der benötigte Standort des Carports nicht größer als 50 m² für jedes einzelne Baugrundstück sein. Weiterhin gelten in Bremen für den genehmigungsfreien Bau eines Carports folgende Voraussetzungen:
- Es sollte sich um ein Bauvorhaben mit geringer Schwierigkeit handeln.
- Die maximale Höhe an der höchsten Stelle darf 3 Meter nicht überschreiten.
- bei Garagen oder Carports, deren Stellfläche 40 m² nicht überschreiten sind keine Abstandsflächen einzuhalten.
- Das Bauvorhaben muß zwingend den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.
Im Bundesland Bremen ist grundsätzlich der Bebauungsplan entscheidend. Ein Nachbarrechtsgesetz existiert im Bundesland Bremen bis heute nicht, das bedeutet, dass es zum Beispiel keine Regelungen wie in anderen Bundesländern zu einer Grenzbebauung zu beachten gibt. Die Behörden der Hansestadt Bremen verweisen diesbezüglich zur groben Orientierung lediglich auf die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Nachbarrechts auf die Bestimmungen des angrenzenden Bundeslandes Niedersachsen. Aber auch für ein verfahrensfreies Bauvorhaben ohne eine Baugenehmigung gilt: Es müssen alle sonstigen planungs- und baurechtlichen Bestimmungen für ein Bauvorhaben eingehalten werden.
Eine Bremen Carport Baugenehmigung beantragen
Benötigen Sie eine Baugenehmigung für den Bau Ihres Carports, so müssen Sie beim zuständigen Bauamt verschiedene Unterlagen einreichen. Diese können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen. Daher sollten Sie sich bereits bei der Planung Ihres Carport bei dem zuständigen Bauamt erkundigen, ob Sie verfahrensfrei bauen dürfen oder ein Bauantragsverfahren, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren bzw. ein vollständiges Prüfverfahren durchlaufen müssen. Sie haben keine Wahlmöglichkeit bezüglich der einzelnen Verfahren, denn diese sind abhängig von der Höhe und der Art der baulichen Situation sowie der planungsrechtlichen Sachlage des jeweiligen Baugrundstücks. Wenn Sie nun den Überblick verloren haben und unsicher sind, dann lassen Sie sich von versierten Fachkräften helfen. Sie ersparen sich viel Zeit und eventuell unnötige Laufereien, wenn Sie zum Beispiel auf die Webseite von https://www.easycarport.de/serviceleistung-bauantrag.html gehen und dort den Service für den Bauantrag stellen in Auftrag geben. Die Mitarbeiter wissen über die lokalen Bestimmungen bestens Bescheid und kümmern sich zeitnah für Sie um alle Genehmigungen.
Die erforderlichen Unterlagen für eine Carport Baugenehmigung Bremen
Im Allgemeinen sind für das Bundesland Bremen bei einem Bauantrag folgende Unterlagen einzureichen:
- Der amtliche Bauantrag, erhältlich vorab im Bauamt oder deren Internetseite als Download.
- Die Flurkarte des betreffenden Standortes mit dem Maßstab 1:500. Diese darf nicht älter als sechs Monate alt sein.
- Den genauen Lageplan.
- Einer Bauzeichnung mit statischen Berechnungen.
- Der Baubeschreibung.
- Dem Bebauungsplan, falls vorhanden.
- Angaben zur betreffenden, also anliegenden Nachbarschaft (Besitzer und Anwohner, falls abweichend) mit Name, Anschrift und Flurstücknummer.
Fazit zur Bremen Carport Baugenehmigung
Hingegen vieler Angaben aus dem Internet ist es auch in dem Bundesland Bremen möglich, ein Carport unter bestimmten Umständen ohne vorherige Baugenehmigung errichten zu können, sofern man sich an einige Vorlagen hält. Da diese sich jedoch auch von Zeit zu Zeit ändern können, sollten Sie auch bei Einhaltung der Bestimmungen vorab beim Bauamt nachfragen, ob der Bau des Unterstandes verfahrensfrei, also ohne die vorherige Einholung einer Baugenehmigung, vorgenommen werden kann. Wer Zeit sowie sich den Stress bei den Behörden ersparen möchte, kann den Dienst eines Webunternehmens in Anspruch nehmen, der dann in Ihrem Namen die benötigte Baugenehmigung beantragt. Auf diesem Wege kommen Sie zeitnah zu Ihrer Genehmigung und können recht bald mit dem Bau Ihres Carports beginnen.