25 Jahre Erfahrung, 10.000+ Kunden: TV-Präsenz bei VOX, RTL & Pro7

Wer ein Carport baut, entscheidet sich für einen halboffenen Abstellplatz für Fahrzeuge. Neben den öffentlich-rechtlichen und nachbarschaftlichen Regelungen in Bezug auf die Baugenehmigung muss der Bauherr brandschutzrechtliche Vorschriften einhalten. Beim Brandschutz für Carports gelten die Grundregeln für Anbauten und Grenzbebauungen mit Anschluss an die Hauswand. In einigen Bereichen wird ein Carport rechtlich wie eine teiloffene Garage behandelt, in anderen Bereichen wird es als eigenständiges Gebäude angeführt. So ist es im Brandschutz, wo die Gesetzgebung zur Vermeidung von Gefahren durch feuergefährliche Flüssigkeiten und chemische Substanzen gilt.

Brandschutzrichtlinien bereits beim Bau einhalten

Die meisten Carports bestehen aus Holz und sind daher besonders brandgefährdet. Durch ihren mindestens an der Frontseite offenen Bau bleibt ein Carport von den Auflagen zur Belüftung für geschlossene Räume unter 100m² unberührt. Allerdings muss das Holz so behandelt werden, dass es im Falle eines Feuers nicht als Brandbeschleuniger fungiert. Die Lagerung von Kraftstoffkanistern und Verpackungen mit brennbaren Flüssigkeiten im Carport ist gesetzlich untersagt. Für die Errichtung eines Carports auf dem eigenen Grundstück ist je nach Größe und Ausführung eine Baugenehmigung nötig. Wird ein Carport als Anbau am Haus realisiert, wobei eine Hauswand als Seitenwand der teiloffenen Garage dient, haben brandschutzrechtliche Aspekte Priorität. Ein Feuerlöscher oder eine in der Nähe befindliche Wasserstelle (ein Brunnen, ein Wasseranschluss im Garten) müssen vorhanden und im Falle eines Brandes einsetzbar sein. Das Dach wird feuerfest errichtet und benötigt einen Abschluss, der schwer entflammbar ist.

 

Sicherheit und Brandschutz in Carports

Durch das Anlassen des Motors und die im Motorraum von Fahrzeugen befindlichen leicht entzündlichen Flüssigkeiten müssen Carportbesitzer verschiedene Vorschriften beachten. In der Verordnung zum Brandschutz für Carports sind je nach Bundesland unterschiedliche Details verankert. Im Allgemeinen gilt aber, dass das Fahrzeug bei einem Carportanbau am Haus nicht mit der Abgasanlage zum Haus geparkt werden darf. Bei zweiseitig offenen Carports auf einer Freifläche kann vorwärts wie rückwärts eingeparkt werden. Führt eine Verbindungstür vom Carport direkt ins Haus, sieht die Brandschutzverordnung eine selbstschließende feuerfeste Tür vor. In den meisten Fällen trifft dies auf Carports nicht zu, da die halboffene Garage freistehend und ohne direkten Anschluss ans Eigenheim errichtet wird. Zu den wichtigsten Auflagen im Brandschutz für Carports gehören die offene Seite hinter der Abgasanlage und ein Dach, das mit einem schwer entflammbaren Material gedeckt ist. Auch wenn der Carport zu mindestens einer Seite offen ist, sollte der Umgang mit offenem Feuer unterbleiben. Dies gilt neben dem Rauchverbot im Carport auch für alle baulichen und handwerklichen Arbeiten, die zu Funkenflug führen und das Holz in Brand setzen oder die leicht entflammbaren Flüssigkeiten im Fahrzeug entzünden können.

 

Brandschutz in Bezug auf Nachbargrundstücke

Der Abstand zum Nachbargrundstück wird mit 15 Metern angegeben. Auch wenn Carports in ihrer Errichtung nicht genehmigungspflichtig sind, muss dieser Abstand eingehalten und zur Brandsicherheit gewährleistet werden. Im Bezug auf offene Überdachungen zur Abstellung von Fahrzeugen gilt die Regelung der Grenzbebauung nach der Bauverordnung. Die Strenge der Auflagen sinkt, wenn ein Carport auf offenem Gelände ohne direkte Angrenzung an das eigene Haus oder die Nähe zum Nachbargrundstück errichtet wird. Ein nahegelegener Bau zu einem Gewerbe, bei dem Funkenflug entsteht oder mit leicht entzündlichen Stoffen gearbeitet wird, kann von der zuständigen Gemeinde untersagt werden. Im Feuerschutz für Carports gibt es keine konkrete und allgemeingültige rechtliche Vorschrift, wodurch der Bauherr und Inhaber zum großen Teil selbst für die Sicherheit verantwortlich ist.

 

Leicht entzündliche und explosive Flüssigkeiten sowie Chemikalien dürfen im Carport nicht gelagert werden. Der Umgang mit offenem Feuer oder Arbeiten mit funkenerzeugenden Maschinen sollte unterbleiben. Wer sein Fahrzeug mit dem Auspuff zur nicht geschlossenen Seite parkt, schließt das Risiko einer Rauchvergiftung aus und vermeidet, dass Kraftstoffreste aus der Auspuffanlage ans Holz gelangen und einen Brand begünstigen können.

Kommentieren
Erfahrungen & Bewertungen zu Solarterrassen & Carportwerk GmbH