Es bedarf in Deutschland grundsätzlich immer einer behördlichen Genehmigung, wenn man auf seinem Grundstück baulich etwas ändern möchte. Einige Bundesländer haben jedoch diese Bestimmungen gelockert. Grundsätzlich benötigt man zwar eine Carport Baugenehmigung, Bayern hält es aber wie einige andere Bundesländer und erlaubt unter gewissen Umständen den Bau auch ohne eine behördliche Genehmigung.
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Inhalt
Wann ist in Bayern Carport Baugenehmigung nicht erforderlich?
Laut den behördlichen Auflagen braucht ein Bauherr in Bayern keine Baugenehmigung, wenn die folgenden Bedingungen beachtet und eingehalten werden:
- Das Bauvorhaben muss nach Art. 6 Abs. 9 BayBO zulässig sein
- Es muss ein selbstständiges Bauvorhaben sein, also nicht ein Bestandteil größeren Gesamtvorhabens, welches eine Baugenehmigung erfordert.
- Die Grundfläche für das Carport darf eine Größe von 50 qm2 nicht überschreiten.
- Bei einer Grundstücksfläche bis zu 50 m² ist grundsätzlich keine Abstandsflächen notwendig.
- Die maximale Höhe (auch bei Spitzdächern) darf an der höchsten Stelle nicht mehr als 3m betragen.
- Der Abstand zur nächsten Grundstücksgrenze muss mehr als 9 m betragen.
- Genehmigungsfrei sind alle Bauvorhaben mit geringer Schwierigkeit und die den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes entsprechen.
Carport Baugenehmigung Bayern - Das müssen Sie beachten
Wenn Sie sich an die vorab beschriebenen baulichen Vorschriften halten und sie beim Bau beachten, so dürfen Sie Ihren Carport in Bayern auch verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung errichten. Zu beachten ist jedoch, dass sich solche Vorschriften durchaus auch einmal ändern können. Das sollten Sie bei Ihrem Bauvorhaben mit einplanen und sich trotzdem vorsichtshalber vor der Errichtung des Carports beim Bauamt erkundigen, ob sich die baulichen Bestimmungen eventuell geändert haben. So bleiben Sie immer auf der sicheren Seite und ersparen sich möglicherweise Ärger mit den Behörden.
Ohne Genehmigung heißt nicht ohne Plan und Vorschriften

Wenn Sie sich an die vorab beschriebenen baulichen Vorschriften halten und sie beim Bau beachten, so dürfen Sie Ihren Carport in Bayern auch verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung errichten. Zu beachten ist jedoch, dass sich solche Vorschriften durchaus auch einmal ändern können. Das sollten Sie bei Ihrem Bauvorhaben mit einplanen und sich trotzdem vorsichtshalber vor der Errichtung des Carports beim Bauamt erkundigen, ob sich die baulichen Bestimmungen eventuell geändert haben. So bleiben Sie immer auf der sicheren Seite und ersparen sich möglicherweise Ärger mit den Behörden.
Fazit für Carport Baugenehmigung in Bayern
Wer in Deutschland eine bauliche Veränderung vornehmen möchte, benötigt im Vorfeld grundsätzlich erst einmal eine Baugenehmigung. Jedoch haben einige Bundesländer ihre Verordnungen gelockert und erlaubt das Bauen eines Carports unter bestimmten Bedingungen auch ohne eine vorherige Prüfung und Genehmigung durch das städtische Bauamt. So gilt auch für Bayern: Carport Baugenehmigung ist eventuell nicht nötig. Wenn sie auf der sicheren Seite sein möchten, dann ist es klug, vor dem Bau eines Carports einfach einmal bei dem zuständigen Bauamt anzurufen und nachzufragen. So können Sie sich eventuellen Ärger und zusätzliche Kosten ersparen.